Informationen zu Kosten, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

Transparenz & Aufklärung

Selbstverständlich informieren wir Sie vor jeder Behandlung über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Bitte beachten Sie: In Einzelfällen können während eines Eingriffs weitere Befunde oder Probleme sichtbar werden, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Sollte dies der Fall sein, setzen wir Sie umgehend über die damit verbundenen Kosten in Kenntnis.

Erreichbarkeit im Notfall

Sollten wir Sie während einer Operation oder Behandlung unter den von Ihnen angegebenen Telefonnummern nicht erreichen können, treffen wir Entscheidungen ausschließlich im Sinne des Wohls Ihres Tieres und unter Berücksichtigung des Tierschutzes.


Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig die auf unseren OP-Einverständniserklärungen hinterlegten Kontaktdaten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Abrechnung & Zahlungsmethoden

  • Die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).

  • Verwendete Medikamente werden nach der Arzneimittelabgabeverordnung (AMVO) berechnet.

  • Eine detaillierte Rechnung mit Einzelposten (inkl. Medikamente & Leistungen) erhalten Sie nach jeder Behandlung.

Zahlungsweise

Unsere Praxis unterhält kein Rechnungswesen.
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung:

  • Bar

  • EC-Karte mit PIN

  • Kreditkarte

In Einzelfällen ist eine Rechnungsstellung über unsere Abrechnungsstelle möglich – jedoch nur nach vorheriger positiver Bonitätsprüfung.

 

Versicherungsfragen

Wenn Ihr Tier krankenversichert ist, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welche Angaben die Rechnung enthalten muss (z. B. Gewicht, Transpondernummer, Diagnose, Behandlungsgrund).
Nachträgliche Änderungen an ausgestellten Rechnungen sind leider nicht möglich. Eine direkte Verrechnung mit der Versicherung bieten wir ausdrücklich nicht an.

 

Einwilligung & Anzahlungen

Mit Ihrer Einwilligung zur geplanten Behandlung stimmen Sie gleichzeitig den anfallenden Gebühren zu und verpflichten sich zur sofortigen Zahlung nach Leistungserbringung.
In bestimmten Fällen behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu erheben. Diese wird Ihnen selbstverständlich quittiert und bei der Abschlussrechnung vollständig angerechnet.