Abrechnung der tierärztlichen Leistung und die "GOT"


Selbstverständlich informieren wir Sie vor jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (beispielsweise kann es möglich sein, dass ein weiteres Problem erst im Rahmen eines Eingriffs ersichtlich wird). Auch hier informieren wir Sie umgehend über die zusätzlich entstehenden Kosten.

 

Sollten wir Sie beispielsweise im Rahmen einer Operation unter den von Ihnen angegebenen Rufnummern nicht erreichen können, so entscheiden wir immer zum Wohle des Tieres sowie unter Gesichtspunkten des Tierschutzes. Bitte prüfen Sie daher die angegebenen Rufnummern auf den OP-Einverständniserklärungen, sodass es zu keinen Missverständnissen kommt.

 

Wir kümmern uns stets um das Wohl unserer Patienten und unterhalten kein Rechnungswesen.Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in BAR oder mit EC-Karte mit Pin oder Kreditkarte. Unsere Leistungen werden nach der aktuellen Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) abgerechnet. Die Arzneimittel werden nach der Arzneimittelabgabeverordnung (AMVO) berechnet. In Einzelfällen können wir die Rechnungen - nach einer vorherigen positiven Bonitätsabfrage - auch über unsere Abrechnungsstelle versenden. 

 

Damit Sie stets einen Überblick über die erbrachten Leistungen sowie die abgegebenen und angewendeten Medikamente haben erhalten sich nach jeder Behandlung eine detaillierte Rechnung mit Einzelposten.

 

Sollten Sie eine Frage bezüglich der Rechnung haben, wenden Sie sich bitte an unser Team. Wir sind Ihnen gerne behilflich und erklären Ihnen die Zusammensetzung der Beträge.

Wichtig: Sollten Sie für Ihr Tier eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, so informieren Sie sich bitte vorher bei dem Versicherer was genau auf der Rechnung vermerkt sein muss (z.B Gewicht, Transpondernummer, Indikation uvm.) Diese Angaben können wir nach Rechnungsstellung nicht mehr ändern.

 

Mit Zustimmung zu der geplanten Behandlung stimmen Sie ebenfalls den anfallenden Gebühren zu und verpflichten sich diese Gebühren nach erfolgter Behandlung direkt im Anschluss zu bezahlen. In einigen Fällen behalten wir uns vor, eine Anzahlung einzufordern. Diese Anzahlung quittieren wir Ihnen selbstverständlich und verrechnen diese Anzahlung im Rahmen der Abrechnung.

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis,

Ihr Praxisteam